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Besichtigung mit Corona - Was müssen Sie beachten.

Der Shutdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird seit Ende April schrittweise gelockert. Das Bundesarbeitsministerium hat vor Kurzem bundesweit geltende Corona-Maßnahmen – auch für Maklerbüros – formuliert, die Bundesländer und die Bundesregierung haben am 6. Mai die jüngsten Lockerungen verkündet.

Das hat sich jetzt geändert, mit Auswirkungen auf Makler und ihr Kerngeschäft. Besichtigungen von Wohnungen und Häusern sind wieder unkomplizierter möglich. Makler, Vermieter oder Verkäufer als "haushaltsfremde" Kontaktpersonen dürfen zusammenlebenden anderen Personen – beispielsweise einem Ehepaar oder einer Familie – ihre Vermarktungsobjekte wieder zeigen. Massenbesichtigungen bleiben aber weiterhin bundesweit verboten. Die zulässige Teilnehmerzahl variiert von Bundesland zu Bundesland.

"Die behutsame Öffnung des öffentlichen Lebens verschafft auch dem Immobilienmarkt wieder etwas Luft", sagt Cai-Nicolas Ziegler, CEO der Immowelt AG. "Dank klarer Regelungen können Miet- und Kaufobjekte nun wieder besichtigt werden. Damit kehrt auch auf dem Immobilienmarkt wieder ein Stück weit Normalität ein."

Trotz der gelockerten Corona-Maßnahmen müssen sich Makler und Vermieter weiterhin an die allgemeinen Hygiene- und Abstandsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums halten. Dort, wo besichtigt werden darf, gilt: Mund-Nasen-Schutz für alle Beteiligten (Maskengebot), kein Händeschütteln, Sicherheitsabstand von mindestens eineinhalb Metern, Händehygiene, Waschgelegenheiten oder Desinfektionsspender am Ein- oder Ausgang von Gebäuden und kurze Reinigungsintervalle für Räumlichkeiten und Kontaktflächen, keine gedruckten Dokumente oder Materialmappen austauschen und Kontakt zu Gegenständen und Oberflächen in der Wohnung so weit wie möglich vermeiden.